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Abstract
Die Schrift befasst sich mit der Umsetzung der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse in Landesrecht. Nach einer Darstellung der maßgeblichen Rechtsänderungen und des Standes der Umsetzung weist die Schrift zunächst die verfassungsrechtlichen Einwände zurück, die gegen eine im Grundgesetz niedergelegte Begrenzung der Länderverschuldung vorgebracht werden. Der Eingriff der Schuldenbremse in das Landesrecht wird im Sinne eines Ausgleichs von Länderautonomie und Bundestreue als verfassungsgemäß erachtet. Ferner wird dargelegt, dass auf Änderungen des Länderrechts nicht verzichtet werden kann, landesrechtrechtliche Ausnahmeregelungen für eine geringe und zeitlich begrenzte Verletzung der Schuldenbremse jedoch als verfassungswidrig zu betrachten sind. Sodann befasst sich die Schrift eingehend mit den finanzpolitischen Schwierigkeiten der Umsetzung der Schuldenbremse auf Landes-ebene. Damit die erforderliche Konkretisierung der verfassungsgesetzlichen Vorgaben nicht zum Einfallstor für Manipulationen werden kann, werden Leitplanken für die strukturelle, konjunkturelle und katastrophenbedingte Verschuldung der Länder empfohlen. Insgesamt kommt die Schrift zu dem Ergebnis, dass die verfassungsrechtlichen Einwände nicht durch-schlagen und die finanzpolitischen Schwierigkeiten beherrschbar sind. Die Anlage enthält eine Zusammenstellung der einschlägigen Vorschriften der Länderverfassungen und des Haushaltsrecht der Länder sowie eine Auflistung der Gesetzesinitiativen und -beschlüsse zur Umsetzung der Schuldenbremse in den Ländern. Die Schrift befasst sich mit der Umsetzung der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse in Landesrecht. Nach einer Darstellung der maßgeblichen Rechtsänderungen und des Standes der Umsetzung weist die Schrift zunächst die verfassungsrechtlichen Einwände zurück, die gegen eine im Grundgesetz niedergelegte Begrenzung der Länderverschuldung vorgebracht werden. Der Eingriff der Schuldenbremse in das Landesrecht wird im Sinne eines Ausgleichs von Länderautonomie und Bundestreue als verfassungsgemäß erachtet. Ferner wird dargelegt, dass auf Änderungen des Länderrechts nicht verzichtet werden kann, landesrechtrechtliche Ausnahmeregelungen für eine geringe und zeitlich begrenzte Verletzung der Schuldenbremse jedoch als verfassungswidrig zu betrachten sind. Sodann befasst sich die Schrift eingehend mit den finanzpolitischen Schwierigkeiten der Umsetzung der Schuldenbremse auf Landes-ebene. Damit die erforderliche Konkretisierung der verfassungsgesetzlichen Vorgaben nicht zum Einfallstor für Manipulationen werden kann, werden Leitplanken für die strukturelle, konjunkturelle und katastrophenbedingte Verschuldung der Länder empfohlen. Insgesamt kommt die Schrift zu dem Ergebnis, dass die verfassungsrechtlichen Einwände nicht durch-schlagen und die finanzpolitischen Schwierigkeiten beherrschbar sind. Die Anlage enthält eine Zusammenstellung der einschlägigen Vorschriften der Länderverfassungen und des Haushaltsrecht der Länder sowie eine Auflistung der Gesetzesinitiativen und -beschlüsse zur Umsetzung der Schuldenbremse in den Ländern.
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