Author
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- Birkenstock, Maren
- Röder, Norbert
Abstract
Der Deutsche Verband für Landschaftspflege (DVL) hat 2014 ein Modell entwickelt, das eine stärkere Umweltorientierung der Agrarzahlungen bewirken soll (Neumann und Dierking, 2014). Dieses Modell firmiert unter dem Schlagwort 'Gemeinwohlprämie' und wird seitdem kontinuierlich weiterentwickelt. Das Modell der Gemeinwohlprämie basiert auf einem mehrstufigen Punktesystem. Durch die Umsetzung bestimmter Umweltmaßnahmen (wie bspw. Blühflächen oder Verzicht auf chemische Pflanzenschutzmittel) auf den Betriebsflächen kann der Betrieb Zahlungen je Hektar Betriebsfläche generieren. Basierend auf dem Thünen-Institut für Ländliche Räume bis zum Herbst 2018 zur Verfügung gestellten Maßnahmenvorschlägen wurden leitfaden-gestützte Interviews in verschiedenen Agrarverwaltungen der Bundesländer durchgeführt. Im Zentrum stand die Frage, ob und mit welchem Aufwand sich die Parameter mit im Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) hinterlegten Informationen tatsächlich abbilden lassen, da dies eine notwendige Bedingung für die Anwendbarkeit des Modells ist. Als Ergebnis kann festgehalten werden, dass sich im InVeKoS vor allem solche Parameter der Gemeinwohlprämien abbilden lassen, die bereits jetzt für die Beantragung der Mittel in der 1. Säule benötigt werden. Um die Parameter der Gemeinwohlprämie abbilden zu können, muss die Verwaltung einige Herausforderungen bewältigen, die nicht im Zusammenhang mit dem neuen Modell stehen. So sind z. B. nach den Angaben einzelner Bundesländer zum Teil die bisher hinterlegten Maßstäbe zur Einteilung der Kulissen (z. B. für organische Böden) nicht hinreichend auf das InVeKoS-System, d. h. die antrags- und förderrelevanten landwirtschaftlichen Parzellensysteme (wie z. B. der Feldblock), abgestimmt und übertragen. Ebenfalls wird ein bundeseinheitliches Verfahren für die 'Grenzziehung' die Verwaltung vor Herausforderungen stellen. Orientiert man sich z. B. an der Einheit einer Gemeinde, liegen diesem Verwaltungskonzept je nach Bundesland sehr unterschiedliche Flächengrößen zugrunde. Die Gemeinwohlprämie wird vor allem dann zu einem ökologischen Mehrwert im Vergleich zum Status Quo führen, wenn die Mitnahmeeffekte aufgrund der Selbstselektion der Teilnehmer möglichst gering sind. Vor diesem Hintergrund sollten einzelne Parameter der Gemeinwohlprämie nachgeschärft werden. Da die angebotenen Maßnahmen auf Freiwilligkeit basieren, werden sie in der Regel nur dann umgesetzt, wenn die Förderhöhe den ökonomischen Verlust, der mit der Umsetzung der Maßnahme verbunden ist, mindestens ausgleicht. Vor diesem Hintergrund eignen sich nur bestimmte Maßnahmen für eine Umsetzung im Rahmen von Instrumenten, die auf Freiwilligkeit beruhen (Dies gilt insbesondere dann, wenn man die Fördermaßnahme nur mit hohem administrativem Aufwand durchführen kann). Nicht jede Herausforderung, die die Gemeinwohlprämie im Verwaltungssystem bewältigen muss, steht in einem Ursachenzusammenhang mit der Prämie. Oft sind diese Herausforderungen schon im bestehenden System vorhanden. Eine entscheidende Hürde für die Umsetzung von Gemeinwohlprämie-Parameter im Kontext der gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik sind die Vorgaben zum Monitoring und zur Evaluierung, die möglicherweise einen hohen Verwaltungsaufwand bei der Umsetzung einer Gemeinwohlprämie verursachen können. Unsere Beurteilung der Gemeinwohlprämie-Parameter ist daher in die folgenden Bereiche eingeteilt: 'Spezifische Herausforderungen der Gemeinwohlprämie', 'Herausforderungen im Kontext der GAP-Strategieplanverordnung' und 'Allgemeine Verwaltungsherausforderungen'.
Suggested Citation
Birkenstock, Maren & Röder, Norbert, 2020.
"Honorierung von Umweltleistungen der Landwirtschaft in der EU-Agrarpolitik auf Basis des Konzepts "Gemeinwohlprämie": Ergebnisse einer Verwaltungsbefragung,"
Thünen Working Papers
139, Johann Heinrich von Thünen Institute, Federal Research Institute for Rural Areas, Forestry and Fisheries.
Handle:
RePEc:zbw:jhtiwp:139
DOI: 10.3220/WP1579077912000
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