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Obschon auf politischer Ebene sehr stark über die Abschaffung der Elternbeiträge für die Betreuung in Krippen, Kindergärten und Kitas diskutiert wird, liegen derzeit kaum aussagekräftige Zahlen dazu vor, wie stark die Belastung der Eltern tatsächlich ist. Hauptgrund hierfür ist, dass die Gebühren auf kommunaler Ebene festgesetzt werden und sich die Lage entsprechend von Stadt zu Stadt deutlich unterscheidet. Vor diesem Hintergrund wurden für die vorliegende Untersuchung die Gebührenordnungen der Städte mit über 250.000 Einwohnern und der kleineren Landeshauptstädte ausgewertet. Dabei wurde jeweils eine Paarfamilie mit einem Bruttojahreseinkommen von 30.000 Euro, 50.000 Euro und 90.000 Euro und einem Kind im Alter von 18 Monaten, 30 Monaten und 42 Monaten betrachtet. Zudem wurden Betreuungsumfänge von 25 Stunden, 35 Stunden und 45 Stunden pro Woche in den Blick genommen. Die niedrigsten Betreuungsgebühren liegen in jedem der betrachteten Fälle bei 0 Euro, da Berlin die Elternbeiträge komplett abgeschafft hat. Ab dem zweiten Geburtstag gilt auch in allen rheinland-pfälzischen Städten vollständige Gebührenfreiheit. In Hamburg erstreckt sich die Beitragsfreiheit für alle Jahrgänge nur auf eine Grundbetreuung im Umfang von 25 Stunden pro Woche, beinhaltet aber ein Mittagessen, für das ansonsten eine Verpflegungspauschale anfällt, die in der Untersuchung nicht miterhoben wurde. Bemerkenswert ist auch die Stadt Düsseldorf, die den Kindergarten für Kinder im Alter ab drei Jahren ohne entsprechende landesrechtliche Regelungen und Zuschüsse komplett beitragsfrei gestellt hat. Die höchsten Elternbeiträge liegen bei einem Bruttojahreseinkommen von 50.000 Euro und einem Kind im Alter von 18 Monaten bei knapp 270 Euro für eine Betreuung im Umfang von 25 Stunden, bei rund 300 Euro für 35 Stunden und bei knapp 370 Euro für 45 Stunden in der Woche. Bei einem Dreieinhalbjährigen reichen die Werte bis 155 Euro für 25 Stunden, bis rund 220 Euro für 35 Stunden und bis rund 280 Euro für 45 Stunden. Dazu ist allerdings anzumerken, dass die Gebührensätze der einzelnen Städte nicht komplett vergleichbar sind. Wenn eine Staffelung nach Einkommen erfolgt, wird je nach Kommune das vorletzte, letzte oder aktuelle Jahr betrachtet und bei der Bezugsgröße handelt es sich teilweise um das Bruttoeinkommen und teilweise um das Nettoeinkommen. Zudem gelten die Gebührenordnungen der Städte nicht in allen Bundesländern auch für die staatlich geförderten Einrichtungen in freier Trägerschaft, die deutschlandweit rund zwei Drittel der Einrichtungen ausmachen. Um eine Angleichung der Beitragshöhen und damit einen wesentlichen Abbau der regionalen Ungleichbehandlung der Familien zu erreichen, müssten die Gebühren fast zwangsweise komplett abgeschafft werden, da sonst eine bedeutende Zahl an Familien schlechter gestellt würde. Allerdings sollten die hierfür notwendigen Mittel besser dafür eingesetzt werden, die Betreu-ungsangebote bedarfsgerecht auszubauen und ihre Qualität zu verbessern.
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- I28 - Health, Education, and Welfare - - Education - - - Government Policy
- J13 - Labor and Demographic Economics - - Demographic Economics - - - Fertility; Family Planning; Child Care; Children; Youth
- K36 - Law and Economics - - Other Substantive Areas of Law - - - Family and Personal Law
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