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Abstract
Die wichtigsten Handelshemmnisse im Warenaustausch der Bundesrepublik mit den Entwicklungsländern bilden die Zollmauern des gemeinsamen Zolltarifs der Europäischen Gemeinschaft. Außer durch die Zollmauern werden die Exportbemühungen der Entwicklungsländer durch Kontingente behindert. Der Forderung der Entwicklungsländer, ihnen den Zugang zu den Märkten der entwickelten Länder durch Gewährung von (nicht reziproken) Zollpräferenzen für Entwicklungsländer bei industriellen Produkten zu erleichtern, kam die EWG im Juli 1971 durch die Gewährung von Präferenzen innerhalb bestimmter Grenzen entgegen. Diesem Schritt haben sich einige andere Industrieländer angeschlossen. Gemessen an den Zollreduktionen, die bisher von den Industrieländern gegenüber den industriellen Ausfuhren aus Entwicklungsländern gewährt wurden, stellt dieses Präferenzsystem den größten handelspolitischen Beitrag dar. Gleichwohl geben die Einzelregelungen des Präferenzsystems Anlaß zu der Feststellung, daß dieses System mehr als erster Schritt in die richtige Richtung denn als endgültige Maßnahme gewürdigt werden sollte. Die nicht-tarifären Handelshemmnisse, die von der Bundesrepublik gegenüber Einfuhren von industriellen Erzeugnissen aus Entwicklungsländern noch angewendet werden, bestehen fast ausschließlich aus mengenmäßigen Einfuhrbeschränkungen (Kontingente). Die Exportinteressen der Entwicklungsländer werden durch diese Handelshemmnisse vor allem bei den Produktbereichen Textil und Bekleidung nachhaltig beeinträchtigt. Bei diesen Produktbereichen haben Entwicklungsländer eine beachtliche Exportkapazität erlangt. Diese Handelshemmnisse dürften die Schwerpunkte künftiger handelspolitischer Auseinandersetzungen mit Entwicklungsländern bilden. Von einem ungehinderten Marktzugang, der den Exportbemühungen der Entwicklungsländer voll Rechnung trüge,j,sind die gewährten Erleichterungen heute noch weit entfernt.
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