Author
Listed:
- Paul J. Groß
(Ernst & Young, Cologne, Germany)
- Matthias Amen
(University of Duisburg & Essen, Germany)
Abstract
Eine positive Fortbestehensprognose eines Unternehmens beinhaltet eine mit überwiegender Wahrscheinlichkeit erwartete nachhaltige Zahlungsfähigkeit. In dem Beitrag „Die Fortbestehensprognose – Rechtliche Anforderungen und ihre betriebswirtschaftlichen Grundlagen“ der Verfasser in WPg 2002, S. 225 – 240, wurde dazu aus Rechtsprechung und Gesetz die Schlussfolgerung gezogen,dass die vom Gesetzgeber in der Insolvenzordnung (InsO)geforderte „überwiegende Wahrscheinlichkeit“ des Fortbestehens als juristisches Beweismaß und damit als komparative,nicht quantifizierbare Hypothesenwahrscheinlichkeit zu interpretieren ist, die sich nicht anhand eines statistischen Kalküls berechnen lässt. Vielmehr muss das Unternehmenskonzept und die daraus abgeleitete Gesamtfinanzierung unter Berücksichtigung der Stakeholderinteressen mit „überwiegender Wahrscheinlichkeit“ als realisierbar (akzeptabel) und tragfähig erachtet werden. In diesem Beitrag wird die Erstellung der Fortbestehensprognose aus der ganzheitlichen Sicht eines unabhängigen Sachverständigen auf der Grundlage eines Unternehmenskonzeptes behandelt. Der Sachverständige hat die Fortführungsfähigkeit eines Unternehmens vor dem Hintergrund des gesamtwirtschaftlichen Umfeldes und der voraussichtlichen Branchenentwicklung zu beurteilen. Die Fortbestehensprognose ist nicht gleichzusetzen mit einem Unternehmens- oder Sanierungskonzept. Vielmehr setzt sie ein solches Konzept voraus und berücksichtigt darüber hinaus auch die geplante Durchsetzung und Umsetzung sowie die Koordination (Moderation)zwischen den involvierten Akteuren. Entscheidend ist daher auch die Akzeptanz auf Seiten der zu Beiträgen aufgeforderten Stakeholder. Ist der Sachverständige mit der Erstellung des Unternehmens- oder Sanierungskonzeptes beauftragt, so ist in der Praxis die Fortbestehensprognose integraler Konzeptbestandteil. Für ein qualifiziertes Urteil hat sich der mit der Prognose beauftragte Sachverständige ein differenziertes Bild über die Fortführungschancen zu bilden, indem er sich in die Position der herbeigezogenen Berater versetzt und aus deren Perspektiven Umfeld-Perspektiven (Gesamtwirtschaft, Branchenentwicklung) und in den Berater-Perspektiven (Konzepterstellung, -durchsetzung und -umsetzung sowie Koordination/Moderation) gewonnenen Erkenntnissen ist die ganzheitliche Fortbestehensprognose abzuleiten. Die Fortführungschancen eines Unternehmens hängen von dem Spannungsfeld der Unternehmenspotenziale und der Fortführungsbarrieren ab. Die Bedeutung der verschiedenen Berater- Perspektiven wird in diesem Spannungsfeld maßgeblich auch von den Herausforderungen des Krisenstadiums bestimmt. Für die so abgeleitete Prognoseaussage gilt das Postulat der Klarheit. Die Erstellung und das Ergebnis der Fortbestehensprognose ist in einem entsprechenden Bericht zu dokumentieren. Über die Prognoseaussage ist zudem eine eigenständige Bescheinigung auszustellen. Der Beitrag schließt mit Ausführungen zur Haftung des Sachverständigen für eine Fortbestehens-Fehlprognose bei Verletzung der von ihm bei der Prognoseerstellung zu beachtenden Sorgfaltspflichten. Auf die Beurteilung einer bereits durch einen Sachverständigen erstellten Fortbestehensprognose wird in einem späteren Beitrag in dieser Zeitschrift eingegangen.
Suggested Citation
Paul J. Groß & Matthias Amen, 2003.
"Die Erstellung der Fortbestehensprognose,"
Finance
0309007, University Library of Munich, Germany.
Handle:
RePEc:wpa:wuwpfi:0309007
Note: Type of Document - ; pages: 18 ; figures: 5 figures, 2 tables. Published in: Die Wirtschaftsprüfung, Volume 55, No. 9, 1 May 2002, pp. 433-450 (ISSN 0340-9031).
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