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Die Entwicklung des Betriebsratsamtes

In: Betriebsräte in Deutschland

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  • Horst-Udo Niedenhoff

Abstract

Zusammenfassung Von Novellierung zu Novellierung der betrieblichen Mitbestimmung hat der Betriebsrat mehr Rechte und mehr Zuständigkeiten erlangt. Er hat sich vom „mitwirkenden“ ArbeiterausschussArbeiterausschuss bis hin zum Mitgestalter des modernen Arbeitslebens entwickelt. Er ist nach der volkswirtschaftlichen Terminologie zu einem „ProduktionsfaktorProduktionsfaktor“ geworden. Empirische Untersuchungen zeigen auf, dass das sowohl die ArbeitgeberArbeitgeber als auch die ArbeitnehmerArbeitnehmer so sehen. Die stets hohe Betriebsratswahlbeteiligung gilt daher als Zeichen der hohen WertschätzungWertschätzung des Betriebsratsamtes seitens der Arbeitnehmer. Für sie ist der Betriebsrat ihr zentrales Vertretungsorgan − und das nun schon seit über 100 Jahren. Die stets hohe Wiederwahl Wiederwahlder Betriebsräte und ganz besonders der BetriebsratsvorsitzendenBetriebsratsvorsitzende sorgt für die Konstanz dieser Ämter und für eine „NachhaltigkeitNachhaltigkeit“ dieser Institutionen im Unternehmen. Die ArbeitnehmerArbeitnehmer setzen damit auf Wissen und ErfahrungErfahrung in der betrieblichen Mitbestimmung, was sich natürlich für die Arbeitgeberseite als eine wichtige Erkenntnis darstellt. „Führende BetriebsräteBetriebsrat, führender“, wie zum Beispiel die BetriebsratsvorsitzendeBetriebsratsvorsitzende oder in großen Unternehmen die Gesamtbetriebsratsvorsitzenden haben sich zu „Multifunktionären“ entwickelt: Sie sind neben ihrer Tätigkeit im GesamtbetriebsratGesamtbetriebsrat in der Regel auch Aufsichtsratsmitglied Aufsichtsratsmitgliedder KapitalgesellschaftKapitalgesellschaft und im AufsichtsratspräsidiumAufsichtsratspräsidium vertreten. Sie sind stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende und meist auch führend im Europäischen Betriebsrat„Europäischer Betriebsrat“, der sich in der Regel zum Beispiel „Europa-Forum“ nennt, tätig. Es hat sich im Laufe der Zeit ein „Mega-Trend“ eingestellt: Tarifpolitische Entscheidungen werden immer häufiger auf die betriebliche Ebene verlagert. Das macht das Betriebsratsamt noch einflussreicher: Betriebsräte sind somit im weitesten Sinne „Ausgestalter“ der TarifpolitikTarifpolitikTarifpolitik, zumal sie ja auch nach den Buchstaben des Betriebsverfassungsgesetzes über die geltenden Gesetze und Tarifverträge zu „wachen“ haben. Das alles macht die Betriebsräte ebenso für unternehmensexterne Gruppen interessant − allen voran die GewerkschaftenGewerkschaft“. Sie sehen in Betriebsräten Personen, die Gewerkschaftsmitglieder in den Betrieben werben können. Dazu haben viele Gewerkschaften den sogenannten gewerkschaftlichen VertrauenskörperVertrauenskörper als „Standbein“ der Gewerkschaften im Betrieb ins Leben gerufen. Aber auch politische Parteien versuchen Betriebsräte als „Multiplikatoren“ politischer Meinungen zu vereinnahmen. Die Zusammensetzung der Betriebsräte in den Betrieben ist daher für alle Akteure und Beteiligten ein überaus wichtiges Indiz für die Ausgestaltung der Zusammenarbeit von ArbeitgeberArbeitgeber und Betriebsrat und damit auch für die WettbewerbsfähigkeitWettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens.

Suggested Citation

  • Horst-Udo Niedenhoff, 2024. "Die Entwicklung des Betriebsratsamtes," Springer Books, in: Betriebsräte in Deutschland, chapter 6, pages 245-333, Springer.
  • Handle: RePEc:spr:sprchp:978-3-658-44226-2_6
    DOI: 10.1007/978-3-658-44226-2_6
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