IDEAS home Printed from https://ideas.repec.org/h/spr/sprchp/978-3-658-36615-5_9.html
   My bibliography  Save this book chapter

Sonstige Verpflichtungen

In: Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen

Author

Listed:
  • Stephan Derbort

    (HEUBECK AG)

  • Christian Mehlinger
  • Norbert Seeger

    (Hochschule Bonn-Rhein-Sieg)

  • Alexander Bauer

    (HEUBECK AG)

Abstract

Zusammenfassung Die Sonstigen Verpflichtungen umfassen insbesondere Altersteilzeitmodelle, Verpflichtungen im Zusammenhang mit Dienstjubiläen sowie Zeitkontenmodelle. Bei der handelsrechtlichen Abbildung der AltersteilzeitrückstellungenAltersteilzeitrückstellung ist zwischen den Aufstockungszahlungen und der möglicherweise zu zahlenden AbfindungAbfindung sowie (im Blockmodell) dem Arbeitgeberaufwand für die Teilzeitbeschäftigung zu unterscheiden. Während Altersteilzeitvereinbarungen mit Abfindungscharakter weiterhin mit ihrem vollen Barwert im Zeitpunkt der Entstehung der Verpflichtung zu bilanzieren sind, sind im Falle von Altersteilzeitvereinbarungen mit Entlohnungscharakter Rückstellungen über den Zeitraum anzusammeln, in dem die Leistungen erdient werden. Bei der steuerlichen Abbildung sind im Gegensatz zur deutschen Handelsbilanz ausschließlich Rückstellungen für die laufenden Vergütungen in der Freistellungsphase zu bilden. Es müssen also für die Verpflichtungen zur Zahlung von Vergütungen in der Freistellungsphase in der Beschäftigungsphase Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten passiviert werden. In der Internationalen Rechnungslegung sind Aufstockungsleistungen im Rahmen von Altersteilzeitvereinbarungen grundsätzlich als andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer einzustufen und die Rückstellung hierfür ist dementsprechend anzusammeln. Bei der Verpflichtung zur Zahlung von Jubiläumsleistungen handelt es sich um ungewisse Verbindlichkeiten, die gemäß § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB in der deutschen Handelsbilanz zu passivieren sind. Sie sind über die gesamte Dauer der Betriebszugehörigkeit zu finanzieren. Die steuerbilanzielle Einordnung unterscheidet sich aufgrund des strengen Stichtagsprinzips in der restriktiveren Bewertung von der handelsrechtlichen Abbildung. Nach IAS19 hingegen sind die Jubiläumsverpflichtungen mit dem Verfahren der laufenden Einmalprämien unter Berücksichtigung zukünftig zu erwartender Veränderungen (z. B. Gehaltssteigerungen) und Anwendung des aktuellen Rechnungszinssatzes gemäß IAS 19.83 unter Berücksichtigung der Fristigkeit der Verpflichtungen zu bewerten. Zeitwertkonten beruhen auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, zukünftig fällig werdende Teile des Arbeitsentgeltes nicht sofort auszuzahlen, sondern diese beim Arbeitgeber als Wertguthaben bis zu einer späteren Verwendung im Rahmen einer Freistellung zu belassen. Im Zeitpunkt der Erbringung der Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer bewirkt das „Nicht-Erbringen“ der Gegenleistung in der Arbeitsphase einen ErfüllungsrückstandErfüllungsrückstand beim Arbeitgeber. Da der Zeitpunkt der Fälligkeit der Gegenleistung in der FreistellungsphaseFreistellungsphase bzw. im Störfall in der Regel ebenso wenig feststeht wie die Höhe der Verbindlichkeit, ist bei der handelsrechtlichen Abbildung eine ungewisse Verbindlichkeit gemäß § 249 Abs. 1 HGB zu passivieren. Die Bewertung dieser Rückstellung erfolgt nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB nach kaufmännischer Beurteilung in Höhe des künftigen Erfüllungsbetrages. Der MaßgeblichkeitsMaßgeblichkeitsprinzipgrundsatz des § 5 Abs. 1 EStG bewirkt, dass die Verpflichtung zur Bildung einer Rückstellung nach § 249 Abs. 1 HGB auch für die Steuerbilanz gilt. Jedoch ist der Bewertungsvorbehalt des § 5 Abs. 6 EStG insbesondere hinsichtlich der Verzinsung zu beachten. Auch nach IFRS unterscheidet sich die Bilanzierung von Zeitwertmodellen von derjenigen nach HGB insbesondere in der Ermittlung des RechnungszinsRechnungszinses sowie hinsichtlich des Konzepts der Verbuchung erfolgsneutraler Neubewertungen.

Suggested Citation

  • Stephan Derbort & Christian Mehlinger & Norbert Seeger & Alexander Bauer, 2022. "Sonstige Verpflichtungen," Springer Books, in: Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen, edition 3, chapter 9, pages 275-299, Springer.
  • Handle: RePEc:spr:sprchp:978-3-658-36615-5_9
    DOI: 10.1007/978-3-658-36615-5_9
    as

    Download full text from publisher

    To our knowledge, this item is not available for download. To find whether it is available, there are three options:
    1. Check below whether another version of this item is available online.
    2. Check on the provider's web page whether it is in fact available.
    3. Perform a search for a similarly titled item that would be available.

    More about this item

    Statistics

    Access and download statistics

    Corrections

    All material on this site has been provided by the respective publishers and authors. You can help correct errors and omissions. When requesting a correction, please mention this item's handle: RePEc:spr:sprchp:978-3-658-36615-5_9. See general information about how to correct material in RePEc.

    If you have authored this item and are not yet registered with RePEc, we encourage you to do it here. This allows to link your profile to this item. It also allows you to accept potential citations to this item that we are uncertain about.

    We have no bibliographic references for this item. You can help adding them by using this form .

    If you know of missing items citing this one, you can help us creating those links by adding the relevant references in the same way as above, for each refering item. If you are a registered author of this item, you may also want to check the "citations" tab in your RePEc Author Service profile, as there may be some citations waiting for confirmation.

    For technical questions regarding this item, or to correct its authors, title, abstract, bibliographic or download information, contact: Sonal Shukla or Springer Nature Abstracting and Indexing (email available below). General contact details of provider: http://www.springer.com .

    Please note that corrections may take a couple of weeks to filter through the various RePEc services.

    IDEAS is a RePEc service. RePEc uses bibliographic data supplied by the respective publishers.