Author
Listed:
- Katrin Dorn
(MÖHRLE HAPP LUTHER)
Abstract
Zusammenfassung Das Investmentsteuerrecht unterscheidet zwischen (Publikums-)Investmentfonds und Spezial-Investmentfonds, für welche es grundsätzlich unterschiedliche Besteuerungsregime vorsieht. Dabei sind Spezial-Investmentfonds definiert als Investmentfonds, welche die Voraussetzungen für eine Befreiung von der Gewerbesteuer nach § 15 Abs. 2 und 3 InvStG erfüllen und in ihrer Anlagepraxis nicht wesentlich gegen die Anlagebestimmungen des § 26 InvStG verstoßen. Inländische Fonds haben darüber hinaus die Rechtsformvorgaben des § 27 InvStG zu beachten. Während (Publikums-)Investmentfonds ausschließlich auf Grundlage des Intransparenzprinzips besteuert werden, haben Spezial-Investmentfonds ein Wahlrecht. Üben sie die Transparenzoptionen der §§ 30 und 33 InvStG aus, werden sie insoweit auf Grundlage des Transparenzprinzips besteuert. Die Besteuerung der betroffenen Erträge des Fonds erfolgt dann ausschließlich auf Ebene der Anleger. Diese haben, wie vor der Investmentsteuerreform 2018 auch, ausgeschüttete Erträge, ausschüttungsgleiche Erträge und Veräußerungsgewinne als Spezial-Investmenterträge i. S. d. § 34 InvStG zu versteuern, während der Fonds insoweit von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit ist. Eine mehrfache steuerliche Erfassung der von der Ausübung der Transparenzoption betroffenen Erträge auf Ebene der Anleger wird verhindert. So können z. B. inländische Beteiligungseinnahmen und sonstige inländische Einkünfte mit Steuerabzug bei Ausübung der Option nach § 30 InvStG als sog. Zurechnungsbeträge steuerfrei an die Anleger ausgeschüttet werden. Inländische Immobilienerträge und sonstige inländische Einkünfte ohne Steuerabzug unterliegen auf Ebene des Fonds einem Kapitalertragsteuerabzug, wobei die Kapitalertragsteuer im Falle der Veranlagung bei Ausschüttung der Erträge oder deren Zurechnung als ausschüttungsgleiche Erträge auf die persönliche Steuer der Anleger i. d. R. angerechnet werden kann. Insoweit Spezial-Investmentfonds die genannten Optionen nicht ausüben, unterliegen sie mit den inländischen Beteiligungseinnahmen, inländischen Immobilienerträgen und sonstigen inländischen Einkünften selbst der Körperschaftsteuer. Der Gewerbesteuer unterfallen sie per Definition nicht (vgl. § 26 InvStG). Die Besteuerung basiert dann auf dem Intransparenzprinzip, so dass die Anleger zusätzlich die Ausschüttungen, ausschüttungsgleichen Erträge und Veräußerungsgewinne als sog. Spezial-Investmenterträge i. S. d. § 34 InvStG besteuern, die bei ihnen zu den Einkünften i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 3a EStG gehören. Die steuerliche Vorbelastung auf Ebene des Fonds berücksichtigt die Freistellung der Ausschüttungen und ausschüttungsgleichen Erträge nach § 42 Abs. 4 und 5 InvStG. Sollte das jeweilige Anlagevehikel seinen steuerlichen Status als Spezial-Investmentfonds nicht geltend machen, wird es wie ein (Publikums-)Investmentfonds besteuert. Die Anleger erzielen dann Investmenterträge i. S. d. § 16 InvStG, die bei ihnen zu den Einkünften i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 3 EStG gehören.
Suggested Citation
Katrin Dorn, 2021.
"In- oder transparente Besteuerung der Spezial-Investmentfonds,"
Springer Books, in: Investmentsteuerrecht, edition 4, chapter 4, pages 165-261,
Springer.
Handle:
RePEc:spr:sprchp:978-3-658-32605-0_4
DOI: 10.1007/978-3-658-32605-0_4
Download full text from publisher
To our knowledge, this item is not available for
download. To find whether it is available, there are three
options:
1. Check below whether another version of this item is available online.
2. Check on the provider's
web page
whether it is in fact available.
3. Perform a
search for a similarly titled item that would be
available.
Corrections
All material on this site has been provided by the respective publishers and authors. You can help correct errors and omissions. When requesting a correction, please mention this item's handle: RePEc:spr:sprchp:978-3-658-32605-0_4. See general information about how to correct material in RePEc.
If you have authored this item and are not yet registered with RePEc, we encourage you to do it here. This allows to link your profile to this item. It also allows you to accept potential citations to this item that we are uncertain about.
We have no bibliographic references for this item. You can help adding them by using this form .
If you know of missing items citing this one, you can help us creating those links by adding the relevant references in the same way as above, for each refering item. If you are a registered author of this item, you may also want to check the "citations" tab in your RePEc Author Service profile, as there may be some citations waiting for confirmation.
For technical questions regarding this item, or to correct its authors, title, abstract, bibliographic or download information, contact: Sonal Shukla or Springer Nature Abstracting and Indexing (email available below). General contact details of provider: http://www.springer.com .
Please note that corrections may take a couple of weeks to filter through
the various RePEc services.