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Abstract
[Vorwort] Die Bundesregierung hat nach einem verzögerten Start zahlreiche forschungs- und innovationspolitische Pläne für die neue Legislaturperiode vorgelegt. Einige der wichtigsten kommentiert die Expertenkommission in ihrem Kapitel A 1. In der neuen Hightech-Strategie 2025 hat sich die Bundesregierung erneut zu dem Ziel bekannt, bis zum Jahr 2025 Mittel in Höhe von 3,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts für FuE aufzuwenden. Die derzeit budgetierten Mittel reichen allerdings nicht aus, um dieses Ziel zu erreichen. Die Expertenkommission drängt nochmals auf die zügige Einführung einer steuerlichen FuE-Förderung, mit Fokussierung auf KMU. Sie empfiehlt der Bundesregierung zudem, die geplante Agentur zur Förderung von Sprunginnovationen mit großen Freiräumen auszustatten. Ohne Unabhängigkeit von politischer Steuerung wird die Agentur die in sie gesetzten Erwartungen nicht erfüllen können. Mit ihrer Strategie Künstliche Intelligenz (Kapitel A 2) dokumentiert die Bundesregierung die hohe Bedeutung, die sie diesem Forschungsfeld beimisst. Das Fördervolumen von drei Milliarden Euro (bis 2025) erscheint angemessen. Die derzeitige Fassung der KI-Strategie bleibt allerdings in vielen inhaltlichen Punkten vage und muss zeitnah konkretisiert werden. Vor einer Gießkannenpolitik bei der Forschungsförderung warnt die Expertenkommission ausdrücklich. Die Expertenkommission erachtet allerdings einen breit angelegten Erkenntnistransfer für notwendig. Sie befürwortet den konsequenten Ausbau von europäischen Kooperationen, um im Verbund der EU-Partnerländer mit den USA und China als den führenden Nationen auf dem Gebiet der KI-Forschung mithalten zu können. In Kapitel A 3 untersucht die Expertenkommission die Förderstrukturen der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), der wichtigsten Forschungsförderorganisation Deutschlands und vergleicht sie mit wichtigen Forschungsförderorganisationen in Großbritannien, den Niederlanden, der Schweiz und den USA. Es zeigt sich, dass die DFG in ihrer Förderung starkes Gewicht auf Förderprogramme legt, die Kooperation und Strukturbildung erzielen sollen. Zudem fällt auf, dass bei der Einzelprojektförderung die durchschnittlichen Fördersummen der Neuanträge bei der DFG vergleichsweise gering und die Laufzeiten relativ kurz sind. Die Expertenkommission regt an zu prüfen, ob die hohe Gewichtung strukturbildender Förderformate nicht zugunsten einer Stärkung der Förderung von Einzelprojekten korrigiert werden sollte. In Kapitel B 1 würdigt die Expertenkommission die große Bedeutung von Start-ups im Innovationssystem. In Deutschland hat sich in den letzten Jahren eine lebendige Start-up-Szene entwickelt, die räumlich stark konzentriert ist. Um weltweit sichtbare Start-up-Ökosysteme zu fördern, gilt es, ihrer räumlichen Konzentration nicht entgegenzuwirken, sondern bereits bestehende oder sich herausbildende Ökosysteme auszubauen. Start-ups in Deutschland haben - insbesondere in der Wachstumsphase - noch immer Probleme, genügend Wagniskapital zu bekommen. Die Rahmenbedingungen für private Investitionen in Start-ups müssen daher weiter verbessert werden; insbesondere müssen auch Anreize für institutionelle Anleger gesetzt werden, damit diese stärker in Wagniskapital investieren. In Kapitel B 2 untersucht die Expertenkommission, welchen Beitrag die Forschungs- und Innovationspolitik zur Energiewende leisten kann. Wichtige innovative Technologien und Geschäftsmodelle für eine Dekarbonisierung des deutschen Energiesystems sind heute schon marktreif oder werden es in Kürze sein. Ihre Diffusion wird aber vor allem durch zu geringe CO2-Preise und regulatorische Vorgaben gehemmt. Um diese Hemmnisse abzubauen, sollten Abgaben und Umlagen auf Energie über alle Wirtschaftssektoren hinweg an der Klimaschädlichkeit bzw. dem CO2-Gehalt von Energieträgern ausgerichtet werden. Um den Erfolg der Energiewende nicht zu gefährden, sollte die Politik Reformoptionen sozialverträglich gestalten, ohne dabei die Lenkungswirkung von Maßnahmen für den Klimaschutz einzuschränken. In Kapitel B 3 befasst sich die Expertenkommission mit Blockchain-Technologien, welche es erlauben, Daten unveränderbar und fälschungssicher digital zu speichern und zu übertragen. Deutschland befindet sich in einer guten Position, um die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Potenziale dieser Technologien auszuschöpfen. Es gilt allerdings, den Einsatz und die Weiterentwicklung von Blockchain-Technologien mit einem flexiblen Regulierungsrahmen - beispielsweise in Form von Reallaboren - voranzutreiben. Weiterhin ist ein Wissens- und Kompetenzaufbau in Gesellschaft und Verwaltung nötig, um die Chancen und Risiken des Einsatzes dieser Technologien verlässlich einschätzen zu können. In Kapitel B 4 analysiert die Expertenkommission die Digitalisierung der deutschen Hochschulen. Die befragten deutschen Hochschulen messen der Digitalisierung eine sehr hohe Bedeutung bei, die sich aber noch nicht im erreichten Stand der Digitalisierung widerspiegelt. Die Expertenkommission sieht daher deutliche Entwicklungspotenziale, vor allem in den Bereichen Lehre und Verwaltung. Die aktuellen Governancestrukturen der Hochschulen erschweren dabei den weiteren Digitalisierungsprozess. Damit die Digitalisierung insgesamt gelingen kann, müssen die Hochschulen ihre Verwaltung weiter modernisieren. Die Expertenkommission spricht sich dafür aus, die Hochschulen durch die Einführung einer Digitalisierungspauschale bei der Bewältigung dieser Aufgabe zu unterstützen. [...]
Suggested Citation
EFI - Expertenkommission Forschung und Innovation (ed.), 2019.
"Gutachten zu Forschung, Innovation und technologischer Leistungsfähigkeit Deutschlands 2019,"
Reports on Research, Innovation and Technological Performance in Germany,
Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) - Commission of Experts for Research and Innovation, Berlin, volume 127, number 2019, September.
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RePEc:zbw:efigut:2019
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