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Abstract
Im Jahre 1994 hat das DIW ein Szenario für eine ökologische Steuerreform untersucht. Dabei wurde die Einführung einer allgemeinen Energiesteuer unterstellt, deren Aufkommen zur Senkung bestehender Abgaben (insbesondere zur Senkung der Lohnnebenkosten der Arbeitgeber) verwendet werden sollte. Obwohl die Berechnungen positive gesamtwirtschaftliche Wirkungen erwarten lassen, stößt dieses Konzept in weiten Teilen der Wirtschaft auf Ablehnung. Dies dürfte insbesondere auf Befürchtungen energieintensiver Wirtschaftsbereiche zurückzuführen sein, Wettbewerbsnachteile hinnehmen zu müssen. Häufig wird vorgeschlagen, solche Risiken durch Sonder- und Ausnahmeregelungen für diese Wirtschaftsbereiche zu begrenzen. Sonderregeln können die Kosten des Strukturwandels verringern und die politische Akzeptanz für eine ökologische Steuerreform erhöhen. Die vorliegende Studie untersucht Möglichkeiten und Probleme solcher Sonderregelungen. Es werden verschiedene Konzepte entworfen und in ihren wirtschaftlichen Wirkungen untersucht. Die gesamtwirtschaftlichen Effekte aller untersuchten Varianten unterscheiden sich nicht wesentlich von denen einer ökologischen Steuerreform ohne Sonderregelungen; die Beschäftigungseffekte fallen allerdings geringer aus. Bei der Auswahl konkreter Modelle von Sonderregelungen sind verschiedene teilweise konkurrierende Anforderungen gegeneinander abzuwägen: Verringerung des Anpassungsdrucks für energieintensive Bereiche, ökologische Wirksamkeit, ökonomische Effizienz, ordnungspolitische Vereinbarkeit, aber auch Fragen der administrativen Umsetzbarkeit. Als besonders wichtig für die Beurteilung von Sonderregelungen erweist sich dabei, ob Sonderregelungen ausschließlich den besonders betroffenen Wirtschaftsbereichen oder auf breiter Basis gewährt werden sollen. Werden Sonderregelungen eng auf einzelne Problembereiche zugeschnitten, so werden die ökologische Lenkungswirkung und das Steueraufkommen nur wenig beeinträchtigt. Jedoch steigen der Informationsaufwand für die Abgrenzung der begünstigten Bereiche sowie die Verwaltungskosten. Gleichzeitig wächst die Gefahr der politischen Einflußnahme von Interessengruppen. Allgemeine Ausnahmeregelungen - etwa für die Industrie - bedeuten hingegen, daß die ökologische Lenkungswirkung beträchtlich abgeschwächt wird und sich das Steueraufkommen erheblich vermindert. Ob Sonderregelungen befürwortet werden und welche Variante dabei bevorzugt wird, hängt davon ab, welche Ziele stärker betont werden. Sofern Sonderregelungen zugunsten energieintensiver Produktionsbereiche für die politische Umsetzung des Energiesteuer-Reformszenarios unerläßlich erscheinen, sollten zumindest differenzierte Gestaltungen vermieden werden, die ordnungspolitisch problematisch und administrativ aufwendig sind.
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